Jägerschaft Seewalchen: Unterschied zwischen den Versionen
Sewi89 (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Sewi89 (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
Die Jägerschaft Seewalchen | Die Jägerschaft Seewalchen | ||
'''ist verantwortlich''' | '''ist verantwortlich''' | ||
• das Wild in Seewalchen a. A. zu hegen, das umfasst die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildstandes,< | • das Wild in Seewalchen a. A. zu hegen, das umfasst die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildstandes,<br /> | ||
• für den Schutz des Wildes, und | • für den Schutz des Wildes, und | ||
• für die Erfüllung des gesetzlichen Abschussplanes | • für die Erfüllung des gesetzlichen Abschussplanes |
Version vom 15. Dezember 2020, 10:49 Uhr
Die Jägerschaft Seewalchen ist ein organisierter Zusammenschluss aller Jagdausübungsberechtigten in Seewalchen am Attersee seit 1949. Die Mitgliederzahl liegt bei ca. 30 Personen.
Allgemeines
Der Tätigkeitsbereich der Jägerschaft Seewalchen erstreckt sich auf das Gemeindegebiet von Seewalchen am Attersee (=Jagdgebiet). Eine Jagdausübungsberechtigung in Seewalchen a. A. erfordert (a) den Besitz der oö. Jagdkarte (Voraussetzung dafür ist die erfolgreich abgelegte Jagdprüfung) und zusätzlich (b) die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines durch den Jagdleiter.
Das Jagdrecht wird durch die „Jagdgesellschaft“ von den Jagdgenossen (=Grundeigentümer) gepachtet. Die Jagdgenossen werden durch den Jagdausschuss vertreten.
Tätigkeiten und Aufgaben
Die Jägerschaft Seewalchen
ist verantwortlich
• das Wild in Seewalchen a. A. zu hegen, das umfasst die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildstandes,
• für den Schutz des Wildes, und
• für die Erfüllung des gesetzlichen Abschussplanes
setzt sich ein für • die Erhaltung der Artenvielfalt, • die Schaffung und Erhaltung eines natürlichen Lebensraumes, und • die Erhaltung von Brauchtum und Kulturgüter (z.B. Hubertuskapelle im Gerlhamer Moor)
kümmert sich um • eine artgerechte Winterfütterung, • die Bergung von verletztem/verendetem Wild (z.B. nach Wildunfällen), und • Öffentlichkeitsinformationen.