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Einforstungsrecht - Das Recht auf Holz

Mit dem kaiserlichen Patent vom 5. Juli 1853 hat Kaiser Franz Josef I. das Recht der Bevölkerung zugesprochen, entwedeer die Rechte in Geld abzulösen, der jeweiligen Liegenschaft einen Waldgrund zu überschreiben oder eine Urkunde zu übertragen, die die Rechte auf Holz und Streubezug auf immerwährende Zeiten den Liegenschaften zusteht. Dieser Anspruch ist bis heute noch durch die "Einforstungsrechte" gültig.

  • Aus diesem Grund gibt es heute sehr viele kleine Waldflächen im gesamten Gemeindegebiet.