Jägerschaft Seewalchen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Jägerschaft Seewalchen ist ein organisierter Zusammenschluss aller Jagdausübungsberechtigten in Seewalchen am Attersee seit 1949. Die Mitgliederzahl liegt bei ca. 30 Personen.
Die Jägerschaft Seewalchen ist eine Gemeinschaft zum Zweck der Jagdausübung in Seewalchen am Attersee und besteht seit 1949. Die Mitgliederzahl liegt bei ca. 30 Personen.
 
[[Datei:Jägerschaft Seewalchen August 2003.jpg|thumb|Jägerschaft Seewalchen]]


== Allgemeines ==
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(b) die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines durch den Jagdleiter.  
(b) die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines durch den Jagdleiter.  


Das Jagdrecht wird durch die „Jagdgesellschaft“ von den Jagdgenossen (=Grundeigentümer) gepachtet. Die Jagdgenossen werden durch den Jagdausschuss vertreten.
Das Jagdrecht wird durch die „Jagdgesellschaft“ von den „Jagdgenossen" (=Grundeigentümern) gepachtet. Die Jagdgenossen werden durch den Gemeindejagdvorstand (vor 2024: Jagdausschuss) vertreten. Die so zusammengeschlossenen Jagdgesellschafter (in Seewalchen rund 6 Personen) leiten und verantworten die Jagdausübung. Sie werden vom intern bestimmten Jagdleiter nach außen vertreten. Die übrigen Jagdausübungsberechtigten („Ausgeher") unterstehen den Weisungen dieser Jagdgesellschafter.




== Tätigkeiten und Aufgaben ==
== Tätigkeiten und Aufgaben ==
Die Jägerschaft Seewalchen  
Die Jägerschaft Seewalchen
'''ist verantwortlich'''
'''ist verantwortlich'''
• das Wild in Seewalchen a. A. zu hegen, das umfasst die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildstandes,
• das Wild in Seewalchen a. A. zu hegen, das umfasst die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildstandes,


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'''setzt sich ein für'''
'''setzt sich ein für'''
• die Erhaltung der Artenvielfalt,
• die Erhaltung der Artenvielfalt,


• die Schaffung und Erhaltung eines natürlichen Lebensraumes, und
• die Schaffung und Erhaltung eines natürlichen Lebensraumes, und


• die Erhaltung von Brauchtum und Kulturgüter (z.B. Hubertuskapelle im Gerlhamer Moor)
• die Erhaltung von Brauchtum und Kulturgüter (z.B. [[Hubertuskapelle im Gerlhamer Moor]])


'''kümmert sich um'''
'''kümmert sich um'''
• eine artgerechte Winterfütterung,
• eine artgerechte Winterfütterung,


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• Öffentlichkeitsinformationen.
• Öffentlichkeitsinformationen.
== Chronik ==
*Die Jagd im Gemeindegebiet von Seewalchen am Attersee wurde bis zum Jahre 1893 von der Herrschaft und später von der Gutsverwaltung Kogl ausgeübt. Von 1893 bis 1928 war der Kalkbrenner Carl Leiß aus Seewalchen Jagdpächter, von 1928 bis 1949 der Schmiedemeister Josef Frickh aus Seewalchen. Seit 1949 wird die Jagd von einer Jagdgesellschaft ausgeübt.
*Seit der Jagdperiode 2018 bestehen 5 Jagdgesellschafter („Konsorten“). Mit den Jagdausübungsberechtigten („Ausgeher“) sind rund 30 Jäger aktiv. Die Jagdfläche beträgt rund. 1.800 ha.
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== Quellen ==
*Sebastian Wiederkehr, Haining
*Franz Baumgartinger
*Mag. [[Johann Reiter]]
[[Kategorie:Seewalchen am Attersee]]
[[Kategorie:Sonstige Vereine]]

Aktuelle Version vom 25. März 2024, 05:50 Uhr

Die Jägerschaft Seewalchen ist eine Gemeinschaft zum Zweck der Jagdausübung in Seewalchen am Attersee und besteht seit 1949. Die Mitgliederzahl liegt bei ca. 30 Personen.

Jägerschaft Seewalchen

Allgemeines

Der Tätigkeitsbereich der Jägerschaft Seewalchen erstreckt sich auf das Gemeindegebiet von Seewalchen am Attersee (=Jagdgebiet). Eine Jagdausübungsberechtigung in Seewalchen a. A. erfordert (a) den Besitz der oö. Jagdkarte (Voraussetzung dafür ist die erfolgreich abgelegte Jagdprüfung) und zusätzlich (b) die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines durch den Jagdleiter.

Das Jagdrecht wird durch die „Jagdgesellschaft“ von den „Jagdgenossen" (=Grundeigentümern) gepachtet. Die Jagdgenossen werden durch den Gemeindejagdvorstand (vor 2024: Jagdausschuss) vertreten. Die so zusammengeschlossenen Jagdgesellschafter (in Seewalchen rund 6 Personen) leiten und verantworten die Jagdausübung. Sie werden vom intern bestimmten Jagdleiter nach außen vertreten. Die übrigen Jagdausübungsberechtigten („Ausgeher") unterstehen den Weisungen dieser Jagdgesellschafter.


Tätigkeiten und Aufgaben

Die Jägerschaft Seewalchen

ist verantwortlich

• das Wild in Seewalchen a. A. zu hegen, das umfasst die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildstandes,

• für den Schutz des Wildes, und

• für die Erfüllung des gesetzlichen Abschussplanes

setzt sich ein für

• die Erhaltung der Artenvielfalt,

• die Schaffung und Erhaltung eines natürlichen Lebensraumes, und

• die Erhaltung von Brauchtum und Kulturgüter (z.B. Hubertuskapelle im Gerlhamer Moor)

kümmert sich um

• eine artgerechte Winterfütterung,

• die Bergung von verletztem/verendetem Wild (z.B. nach Wildunfällen), und

• Öffentlichkeitsinformationen.

Chronik

  • Die Jagd im Gemeindegebiet von Seewalchen am Attersee wurde bis zum Jahre 1893 von der Herrschaft und später von der Gutsverwaltung Kogl ausgeübt. Von 1893 bis 1928 war der Kalkbrenner Carl Leiß aus Seewalchen Jagdpächter, von 1928 bis 1949 der Schmiedemeister Josef Frickh aus Seewalchen. Seit 1949 wird die Jagd von einer Jagdgesellschaft ausgeübt.
  • Seit der Jagdperiode 2018 bestehen 5 Jagdgesellschafter („Konsorten“). Mit den Jagdausübungsberechtigten („Ausgeher“) sind rund 30 Jäger aktiv. Die Jagdfläche beträgt rund. 1.800 ha.

Jagdleiter

Jagdleiter aus von bis
Alois Hemetsberger jun. Neißing 2018
lfd.
Wolfgang Fürthauer Haining 2006 2018
Alois Hemetsberger sen. Neißing 1970 xxx

Quellen

  • Sebastian Wiederkehr, Haining
  • Franz Baumgartinger
  • Mag. Johann Reiter