Jägerschaft Seewalchen

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Die Jägerschaft Seewalchen ist ein organisierter Zusammenschluss aller Jagdausübungsberechtigten in Seewalchen am Attersee seit 1949. Die Mitgliederzahl liegt bei ca. 30 Personen.


Allgemeines

Der Tätigkeitsbereich der Jägerschaft Seewalchen erstreckt sich auf das Gemeindegebiet von Seewalchen am Attersee (=Jagdgebiet). Eine Jagdausübungsberechtigung in Seewalchen a. A. erfordert (a) den Besitz der oö. Jagdkarte (Voraussetzung dafür ist die erfolgreich abgelegte Jagdprüfung) und zusätzlich (b) die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines durch den Jagdleiter.

Das Jagdrecht wird durch die „Jagdgesellschaft“ von den Jagdgenossen (=Grundeigentümer) gepachtet. Die Jagdgenossen werden durch den Jagdausschuss vertreten.


Tätigkeiten und Aufgaben

Die Jägerschaft Seewalchen

ist verantwortlich

• das Wild in Seewalchen a. A. zu hegen, das umfasst die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildstandes,

• für den Schutz des Wildes, und

• für die Erfüllung des gesetzlichen Abschussplanes

setzt sich ein für

• die Erhaltung der Artenvielfalt,

• die Schaffung und Erhaltung eines natürlichen Lebensraumes, und

• die Erhaltung von Brauchtum und Kulturgüter (z.B. Hubertuskapelle im Gerlhamer Moor)

kümmert sich um

• eine artgerechte Winterfütterung,

• die Bergung von verletztem/verendetem Wild (z.B. nach Wildunfällen), und

• Öffentlichkeitsinformationen.


Chronik

  • Die Jagd im Gemeindegebiet von Seewalchen am Attersee wurde bis zum Jahre 1893 von der Herrschaft und später von der Gutsverwaltung Kogl ausgeübt. Von 1893 bis 1928 war der Kalkbrenner Carl Leiß aus Seewalchen Jagdpächter, von 1928 bis 1949 der Schmiedemeister Josef Frickh aus Seewalchen. Seit 1949 wird die Jagd von einer Jagdgesellschaft ausgeübt.
  • Seit der Jagdperiode 2018-2024 bestehen 5 Jagdgesellschafter („Konsorten“). Mit den Jagdausübungsberechtigten („Ausgeher“) sind rund 30 Jäger aktiv. beträgt caDie Jagdfläche beträgt rund. 1.800 ha.


Jagdleiter