Krone: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Kronen''' waren das Geldwährungsmittel in k.u.k. Österreich und der anfangs der ersten Republik von 1892 bis 1925 und lösten die '''Gulden''' ab.  
Die '''Kronen''' waren das Geldwährungsmittel in k.u.k. Österreich und der anfangs der ersten Republik von 1892 bis 1925 und lösten die '''Gulden''' ab.  
==Einheit==
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Kaiser Franz Joseph I. verkündete im Gesetz vom 2. August 1892 die Einführung der Kronenwährung. Obwohl die Krone selbst eine Silberwährung war, galt als Rechnungseinheit Gold. Zwei Kronen erhielt man im Tausch für einen Gulden vorgesehen und Kronen gab es in zwei verschiedenen Goldstücken: ein Goldstück im Wert von 10 Kronen und eines im Wert von 20 Kronen. Das kleinere Goldstück wurde nur von 1892 bis 1912 geprägt, wogegen die 20 Kronen Stücke noch bis 1915 geprägt wurden.  
==Allgemeines==
[[Kaiser Franz Joseph I.]] verkündete im Gesetz vom 2. August 1892 die Einführung der Kronenwährung. Obwohl die Krone selbst eine Silberwährung war, galt als Rechnungseinheit Gold. Zwei Kronen erhielt man im Tausch für einen Gulden vorgesehen und Kronen gab es in zwei verschiedenen Goldstücken: ein Goldstück im Wert von 10 Kronen und eines im Wert von 20 Kronen. Das kleinere Goldstück wurde nur von 1892 bis 1912 geprägt, wogegen die 20 Kronen Stücke noch bis 1915 geprägt wurden.  


Zum Regierungsjubiläum des Kaisers 1908 wurde eine 100 Kronen Goldmünze herausgegeben. Die Prägung der 100 Kronen Münze wurde von 1909 bis 1915 fortgesetzt.  
Zum Regierungsjubiläum des Kaisers 1908 wurde eine 100 Kronen Goldmünze herausgegeben. Die Prägung der 100 Kronen Münze wurde von 1909 bis 1915 fortgesetzt.  
Ab 1915 setzten sich an Stelle der Münzen Banknoten durch, die allgemein als „'''Papierkronen'''“ bezeichnet wurden.
Ab 1915 setzten sich an Stelle der Münzen Banknoten durch, die allgemein als „'''Papierkronen'''“ bezeichnet wurden.



Version vom 12. September 2010, 17:05 Uhr

1 Kronen-Münze 1899

Die Kronen waren das Geldwährungsmittel in k.u.k. Österreich und der anfangs der ersten Republik von 1892 bis 1925 und lösten die Gulden ab.

Einheit

1 Krone (K) entsprach 100 Heller (h)
Der Umrechnungskurs betrug 2 Gulden (fl.) = 1 Krone (K.)

Allgemeines

Kaiser Franz Joseph I. verkündete im Gesetz vom 2. August 1892 die Einführung der Kronenwährung. Obwohl die Krone selbst eine Silberwährung war, galt als Rechnungseinheit Gold. Zwei Kronen erhielt man im Tausch für einen Gulden vorgesehen und Kronen gab es in zwei verschiedenen Goldstücken: ein Goldstück im Wert von 10 Kronen und eines im Wert von 20 Kronen. Das kleinere Goldstück wurde nur von 1892 bis 1912 geprägt, wogegen die 20 Kronen Stücke noch bis 1915 geprägt wurden.

Zum Regierungsjubiläum des Kaisers 1908 wurde eine 100 Kronen Goldmünze herausgegeben. Die Prägung der 100 Kronen Münze wurde von 1909 bis 1915 fortgesetzt.

Ab 1915 setzten sich an Stelle der Münzen Banknoten durch, die allgemein als „Papierkronen“ bezeichnet wurden.

Quellen