Jagdgenossenschaft Aurach

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Die Jagdgenossenschaft Aurach ist für die Hege des Jagdgebietes in der Gemeinde Aurach am Hongar zuständig.

Jagdgeschichte

Die Jagd galt im 16. Jahrhundert immer noch als ein ausschließlich adeliges Vergnügen, wobei man nach Dr. Zauner zwischen Wildbann (das Recht, Wildschweine, Bären, Hirsche, Gämsen und Rehe zu jagen) und Reisgejaid (Jagd auf Füchse, Hasen, Fasane, Rebhühner usw.) unterschied. Der Wildbann, der zum Landgericht Kammer gehörte, deckte sich mit den Grenzen dieses Landgerichtes. Die Herrschaft Kammer besaß eine Jagdhube, bei der die Jagden ihren Ausgang nahmen. Die Bauern auf dieser Hube mussten Jäger und Hunde versorgen.

Bei der Verpfändung der Attegau-Herrschafen an Wolfgang v. Polheim im Jahre 1499 behielt sich König Maximilian die Jagd selber vor. In einem Gedenkbuch ließ er notieren, dass es in der Herrschaft Kogl Gemsen, Bären und Wildschweine gäbe.

Franz Christoph Khevenhüller erlaubte 1618 seinem Oberpfleger Grünpacher einige Meilen um die Schlösser Wildschweine und Hirsche zu jagen. Nach dem Landgerichtstaiding von Kammer aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhundert stand es den Bauern frei, Bären, Wölfe und Wildschweine zu erlegen. Kopf und rechte Pranke musste der Herrschaft Kammer abgeliefert werden. (Aus "Vöcklabruck und der Attergau" von Dr. Alois Zauner.)

Mit dem Jagdpatent von 1849 gemäß Verordnung des k. k. Ministeriums des Inneren von 1852 wurde das Jagdrecht durch die Gemeinde verpachtet. Aus den Kasssenbüchern der Gemeinde geht hervor, dass im Jahre 1881 die Herrschaften Kammer und Wagrain das Jagdrecht um 253 Fl. innehatten. 1886 scheint Ida v. Horvath in Kammer auf (150 Fl.), unter der bereits Matthias Fellinger (geb. 1871) die Jagd ausübte und ein Sequester Franz Geist, Kammer (225 Fl.).

Erst aus dem Jahre 1893 ist das Protokoll über die Verpachtung des Jagdrechtes der Gemeinde Aurach vorhanden. Mit der Jagdgesetznovelle aus dem Jahre 1964 wurde das Recht der Verpachtung dem Jagdausschuss (6 Vertreter der Grundbesitzer und 3 Vertreter der Gemeinde) übertragen.

Jagdgebiet der Genossenschaft Aurach

Das Jagdgebiet umfasst das Gemeindegebiet (2.475 ha 9a 63m2) mit folgenden Ausnahmen:
Eigenjagdgebiet des Stiftes Schlägl (428 ha 45 a 81 m2)
Eigenjagdgebiet der Österreichischen Bundesforste (284 ha 89 a 74 m2)
Zu diesen Eigenjagdgebieten gehören auch kleinere Flächen privater Grundbesitzer (z.B. Hongar) als Enklaven.

Lage des Reviers und Wildbestand

Im Genossenschaftsrevier Aurach, das vom Hongarrücken über den Schimpl-Gupf bis zu dem bewaldeten flachen Rücken in Illingbuch reicht, überwiegt das Rehwild. Im Jahre 1970 weist der Abschussplan noch 3 Stück Hochwild auf, was durchaus realistisch war, wenn man die Aufstellung über den Abschuss von Hochwild (Wechselwild) betrachtet.

Jagdpächter seit 1893

Jagdperiode P ä c h t e r Jagdpacht
1893-1898 Alois Willinger, Vöcklabruck, Wildbrethändler 170 Fl.
1898-1904 Peter Scherndl, Halbmoos 180 Fl.
1904-1910 Peter Scherndl, Halbmoos 360 Fl.
1910-1916 Peter Scherndl, Halbmoos 400 Kr.
1916-1922 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 450 Kr.
1922-1928 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 300.000 Kr.
1928-1934 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 600 S
1934-1940 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 600 S
1940-1941 Josef Stockinger, Gastwirt, Vöcklabruck 500 RM
1941-1943 Franz Schuster, Jetzing 17
1943-1949 Franz Schuster, Jetzing 17
1949-1955 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 2.600 S
1955-1961 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 7.000 S
1961-1967 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 8.000 S
1967-1973 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 12.000 S
1973-1979 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 25.000 S
1979-1984 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 40.000 S
1984-1997 Gottlieb Starzinger, Raschbach 15
1997-2015 Josef Schachinger, Illingbuch 10
2015- Albert Krug, Kasten 21 5.300 €

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Tollwut im Revier

Mit dem Auftreten der ersten Tollwutfalle im Bereich der Grenze Salzburg/OÖ setzten 1975 die ersten Abwehrmaßnahmen im Bezirk ein. 11 Gemeinden des Attergaues wurden zum Prämiengebiet A erklärt (S 300,-- Prämie für den Abschuss von Füchsen, Mardern, Dachs, 500,--- für die Erlegung eines tollwütigen Fuchses). Trotz all dem konnte nicht verhindert werden, dass sich besonders in den Jahren 77 und 78 die Tollwut im Bezirk südlich der Linie Vöcklabruck-Ager ausbreitete und in 15 Gemeinden Tollwutfälle auftraten.

Das Revier Aurach wurde erstmals betroffen, als im Nov. 77 in Regau ein tollwütiges Reh verendet aufgefunden wurde und Aurach zum Beobachtungsgebiet mit einfacher Hundesperre erklärt wurde. Im Jänner 78 kam dem Fahrer des Milchtankwagens in Kasten ein Reh verdächtig vor, das sich unter das Auto gelegt hatte. Die Untersuchung in Mödling ergab Tollwut. Aurach wurde v. 25.1. 25.4.78 zum Sperrgebiet erklärt.

Am 10.2.79 erlegte Bauer Ludwig auf dem Schimpl-Gupf einen Fuchs, brauchte den KL Münsterländer von Tober zur Nachsuche, der den Fuchs auch brachte. Die Untersuchung des Fuchses ergab Tollwut. Aurach wurde bis zum 19.4.79 wiederum Sperrgebiet. Auf Anordnung von Dr. Zisch musste der Hund erschossen werden. Der Bauer, Franz Tober und seine Familie sowie 2 weitere Personen mussten sich der Tollwutimpfung unterziehen.

Am 17.2.81 berichtete die Presse, dass der Kampf gegen die Tollwut in OÖ gewonnen ist und nur noch in 5 Gemeinden des Bezirkes Steyr-Land Sperrgebiete sind. Betroffen waren auch die Bezirke Braunau, Vöcklabruck, Gmunden, Kirchdorf und Rohrbach. Insgesamt waren in OÖ seit Ausbruch der Wutkrankheit 735 Krankheitsfälle aufgetreten, darunter 558 Füchse, 73 Dachse, 65 Rehe und 23 Marder. Kein einziges landwirtschaftliches Haustier war im Vergleich zu anderen Bundesländern zum Opfer gefallen.