Bürgermeister der Gemeinde Seewalchen am Attersee: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 17. März 1849 wurde gesetzlich die Konstituierung der Ortsgemeinden beschlossen. Im Februar 1850 erfolgten die Durchführungsbestimmungen von der o.ö. Statthalterei in Linz und am 4. August 1850 beschloss der damalige Gemeindeausschuss von Seewalchen die Selbständigkeit der Ortsgemeinde Seewalchen durch Vereinigung der Katastralgemeinden Litzlberg und Seewalchen. | Dieser Artikel behandelt die '''{{PAGENAME}}'''. | ||
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Am 17. März 1849 wurde gesetzlich die Konstituierung der Ortsgemeinden beschlossen. Im Februar 1850 erfolgten die Durchführungsbestimmungen von der o.ö. Statthalterei in Linz und am 4. August 1850 beschloss der damalige Gemeindeausschuss von Seewalchen die Selbständigkeit der Ortsgemeinde [[Seewalchen am Attersee]] durch Vereinigung der Katastralgemeinden Litzlberg und Seewalchen. | |||
Ab 1. September 1850 war Anton Peyr der erste Bürgermeister von Seewalchen. | |||
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Version vom 13. September 2010, 18:56 Uhr
Dieser Artikel behandelt die Bürgermeister der Gemeinde Seewalchen am Attersee.
Allgemeines
Am 17. März 1849 wurde gesetzlich die Konstituierung der Ortsgemeinden beschlossen. Im Februar 1850 erfolgten die Durchführungsbestimmungen von der o.ö. Statthalterei in Linz und am 4. August 1850 beschloss der damalige Gemeindeausschuss von Seewalchen die Selbständigkeit der Ortsgemeinde Seewalchen am Attersee durch Vereinigung der Katastralgemeinden Litzlberg und Seewalchen.
Ab 1. September 1850 war Anton Peyr der erste Bürgermeister von Seewalchen.
1850 bis 1919
1919 bis 1945
1945 bis 1997
Direkt gewählte Bürgermeister ab 1997
Quellen und Weblinks |