Begriffserklärungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Klafter''' - (Klft.) altes Längenmaß (zwischen den Fingerspitzen der seitwärts gestreckten Arme) = 1,896 m.<ref> [http://de.wikipedia.org/wiki/Klafter Klafter in der Wikipedia]</ref> <br />1 Klafter = 6 Fuß; <br />1 Fuß = 12 Zoll = 0,316 m; 1 Zoll = 2,6 cm.
* '''Klafter''' - (Klft.) altes Längenmaß (zwischen den Fingerspitzen der seitwärts gestreckten Arme) = 1,896 m.<ref> [http://de.wikipedia.org/wiki/Klafter Klafter in der Wikipedia]</ref> <br />1 Klafter = 6 Fuß; <br />1 Fuß = 12 Zoll = 0,316 m; 1 Zoll = 2,6 cm.
* '''Kondukt''' <br/> Kondukt = eigentlich Trauerzug; bei uns wird allerdings unter Kondukt der Leichenschmaus verstanden. <br/>Traditionell besteht das Konduktessen aus einer Konduktsemmel (größere Semmel mit Anis und Kümmel), „bahte Supp´n“ (auch „Murhachtl-Suppe“) = Rindssuppe mit gebähtem Weißbrot und geröstetem Beuschl als Einlage - sowie Rindfleisch mit Semmelkren.<br/>Üblicherweise sind Verwandte, gute Bekannte und Freunde, teilnehmende Vereine und zum Teil die gesamten Teilnehmer am Begräbnis eingeladen. Früher war es allgemein üblich, dass nach dem Essen ein gemeinsames Tischgebet gesprochen wurde. Für die Trauergäste hieß das, dass alles, was nach dem Gebet bestellt wurde, selbst zu bezahlen war.
* '''Kreuzer'''  
* '''Kreuzer'''  
: Ein Kreuzer (auch gelegentlich Kreutzer, Abkürzung xr) war die Untereinheit des [[Begriffserklärungen #G|Guldens]]. <br />
: Ein Kreuzer (auch gelegentlich Kreutzer, Abkürzung xr) war die Untereinheit des [[Begriffserklärungen #G|Guldens]]. <br />
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: mundartlich: schlampig, ungenau, ungeprüft (z.B.: überháps muasst für die Arbeit drei Stund´ rechnen!“)
: mundartlich: schlampig, ungenau, ungeprüft (z.B.: überháps muasst für die Arbeit drei Stund´ rechnen!“)


* '''Urbar''' : ein Urbar war ein Verzeichnis über Besitzrechte eines Grundherrn und Leistungen seiner Grunduntertanen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit<ref> [http://de.wikipedia.org/wiki/Urbar_(Verzeichnis) Urbar in der Wikipedia]</ref>
* '''Urbar'''
:Ein Urbar war bis 1848 ein Verzeichnis über Besitzungen einer [[Grundherrschaft]] mit den zu erbringenden Leistungen (wie z. B. Zehent oder :Robot) der Grunduntertanen<ref> [http://de.wikipedia.org/wiki/Urbar_(Verzeichnis) Urbar in der Wikipedia]</ref>


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* '''Zehent'''
:Der Zehent war eine vorgeschriebene Leistung in Naturalien oder Geld an eine kirchliche (z. B. Stift oder Pfarre) oder weltliche Institution. Der Naturalzehent wurde oft direkt auf dem Feld eingehoben oder musste zu einem bestimmten Lagerplatz gebracht werden. Der Zehent wurde auch gehandelt. So konnte es sein, dass ein ursprünglich der Kirche zustehender Zehent später an eine Privatperson abzuliefern war.<ref> [http://de.wikipedia.org/wiki/Zehnt Zehent in der Wikipedia]</ref>
* '''Zoll''' - (Wiener Zoll) = altes Längenmaß = 2,6 cm<ref> [http://de.wikipedia.org/wiki/Zoll_%28Einheit%29 Zoll in der Wikipedia]</ref> <br >1 Klafter = 6 Fuß = 1,896 m ; 1 Fuß = 12 Zoll = 0,316 m
* '''Zoll''' - (Wiener Zoll) = altes Längenmaß = 2,6 cm<ref> [http://de.wikipedia.org/wiki/Zoll_%28Einheit%29 Zoll in der Wikipedia]</ref> <br >1 Klafter = 6 Fuß = 1,896 m ; 1 Fuß = 12 Zoll = 0,316 m



Aktuelle Version vom 28. Februar 2017, 07:26 Uhr

Der Artikel Begriffserklärungen soll über Begriffe und Mundartausdrücke Auskunft geben, die in AtterWiki-Artikeln Verwendung finden, aber entweder nicht mehr gebräuchlich sind oder selten verwendet werden.

E

  • Eimer - altes Flüssigkeits-Hohlmaß, 1 Eimer = 56,59 Liter. 1 Fuder = 32 Eimer.

F

  • Fuß - altes Längenmaß = 0,316 m[1]
    1 Klafter = 6 Fuß = 1,896 m
    1 Fuß = 12 Zoll; 1 Zoll = 2,6 cm.

G

  • Gäu
mundartlich: Gegend, Landschaft, zu einem Ort zugehörige Dörfer, Höfe und die Umgebung außerhalb des eigentlichen Ortes (z.B.: „er is´ ins Gäu g´fahrn“)
auch: Geschäftsbereich oder Einflussbereich (z.B.: „geh má net ens Gäu!“).
  • Groschen
Ein Groschen (g) war in Österreich von 1925 bis 2002 (mit Ausnahme der Zeit des Dritten Reiches) die Untereinheit des Schillings.
1 Schilling (S) entsprachen 100 Groschen.
  • Gulden (fl)
Der Gulden war von 1559 bis 1892 in Süddeutschland und Österreich die übliche Währung.
1 Gulden (Abkürzung: fl) = 60 (später 100) Kreuzer (häufige Abkürzung xr).
siehe auch AtterWiki-Beitrag Gulden

H

  • Heller - Ein Heller (h) war in Österreich von 1892 bis 1924 die Untereinheit der Krone.
1 Krone (K) entsprachen 100 Heller.
siehe auch AtterWiki-Beitrag Heller.
  • Hornschlitten - ist ein Schlitten, der den Namen von den beiden "Hörnern" hat, mit denen der Schlitten gesteuert wird. Er wird daher auch Hörnerschlitten, Hörndlschlitten, Hornerschlitten oder auch kurz Horner genannt. Im Attergau wurde der Schlitten vor allem in der Holzbringung eingesetzt.[2]
  • Hube - war eine alte Maßeinheit für die Besitzgröße landwirtschaftlicher Einheiten, in diesem Fall ein halber Bauernhof mit ca. 30 Joch Ackerfläche und Weiden sowie um die 15 Kühe[3] [4]

I

  • inne(r)werden
mundartlich: etwas in Erfahrung bringen (z.B.: „i werds schon no inner wer´n“).

J

  • Joch - altes Flächenmaß: 1 Joch = 57,55 a = 1 600 Quadratklafter ( Klafter)[5] 1 Tagwerk entspricht meist 1 Joch.

K

  • Klafter - (Klft.) altes Längenmaß (zwischen den Fingerspitzen der seitwärts gestreckten Arme) = 1,896 m.[6]
    1 Klafter = 6 Fuß;
    1 Fuß = 12 Zoll = 0,316 m; 1 Zoll = 2,6 cm.
  • Kondukt
    Kondukt = eigentlich Trauerzug; bei uns wird allerdings unter Kondukt der Leichenschmaus verstanden.
    Traditionell besteht das Konduktessen aus einer Konduktsemmel (größere Semmel mit Anis und Kümmel), „bahte Supp´n“ (auch „Murhachtl-Suppe“) = Rindssuppe mit gebähtem Weißbrot und geröstetem Beuschl als Einlage - sowie Rindfleisch mit Semmelkren.
    Üblicherweise sind Verwandte, gute Bekannte und Freunde, teilnehmende Vereine und zum Teil die gesamten Teilnehmer am Begräbnis eingeladen. Früher war es allgemein üblich, dass nach dem Essen ein gemeinsames Tischgebet gesprochen wurde. Für die Trauergäste hieß das, dass alles, was nach dem Gebet bestellt wurde, selbst zu bezahlen war.
  • Kreuzer
Ein Kreuzer (auch gelegentlich Kreutzer, Abkürzung xr) war die Untereinheit des Guldens.
1 Gulden (fl) entsprach 60 Kreuzer.
ab 1857: 1 Gulden (fl) entsprach 100 Kreuzer.
siehe auch AtterWiki-Beitrag Kreuzer.
  • Krone
1892 wurde in Österreich-Ungarn die Krone als neue Währung eingeführt, sie löste den Gulden ab:
1 Krone (Abkürzung: K) = 100 Heller (Abkürzung: h)
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Goldkrone endgültig von der „Papierkrone“ abgelöst.
1924/1925 führte man nach einer Währungsreform an Stelle der Krone den Schilling ein.
siehe auch AtterWiki-Beitrag Krone

M

  • Metzen - ein altes Hohlmaß = 61,48685 Liter (Wiener Metzen). 1 Metzen = 16 Müllermaßel. Dieses Maß wurde vor allem für die Ermittlung der Getreidemenge verwendet.[7]

P

  • Pflegegericht - siehe AtterWiki-Beitrag Pflegegericht
  • Pfleger - siehe AtterWiki-Beitrag Pfleger
  • Pfund - Gewichtseinheit 1 Pfund = 0,56 kg, 1 Centner = 100 Pfund

Q

  • Quadratklafter ( Klafter) - altes Flächenmaß: 1  Klafter = 3,59 m²
    1 Joch = 1 600 Quadratklafter.

R

  • Radlbock, eine alte Schubkarre mit zwei leicht durchgebogenen Längsholmen, vorne eine Achse mit Speichenrad, dahinter Querstreben für eine Ladefläche.

S

  • Sauschneider
Der Sauschneider war ein Berufszweig, der für die Kastration von Tieren zuständig war, die als Fleischlieferanten (Eber, männliches Schwein) oder Zugtiere (Stiere wurden zu Ochsen) Verwendung fanden.[8]
  • Schilling
Ein Schilling (Abkürzung: S, auch öS und ATS) war in Österreich von 1925 bis 2002 (mit Ausnahme der Zeit des Dritten Reiches) die Währung in Österreich
1 Schilling (S) entsprach 100 Groschen.
Im Jahr 2002 wurde der Euro (€) eingeführt. Der Umrechnungskurs betrug 1 € = 13,7603 S.
siehe auch AtterWiki-Beitrag Schilling.

U

  • überháps
mundartlich: schlampig, ungenau, ungeprüft (z.B.: überháps muasst für die Arbeit drei Stund´ rechnen!“)
  • Urbar
Ein Urbar war bis 1848 ein Verzeichnis über Besitzungen einer Grundherrschaft mit den zu erbringenden Leistungen (wie z. B. Zehent oder :Robot) der Grunduntertanen[9]

Z

  • Zehent
Der Zehent war eine vorgeschriebene Leistung in Naturalien oder Geld an eine kirchliche (z. B. Stift oder Pfarre) oder weltliche Institution. Der Naturalzehent wurde oft direkt auf dem Feld eingehoben oder musste zu einem bestimmten Lagerplatz gebracht werden. Der Zehent wurde auch gehandelt. So konnte es sein, dass ein ursprünglich der Kirche zustehender Zehent später an eine Privatperson abzuliefern war.[10]
  • Zoll - (Wiener Zoll) = altes Längenmaß = 2,6 cm[11]
    1 Klafter = 6 Fuß = 1,896 m ; 1 Fuß = 12 Zoll = 0,316 m

Quellen

  • Mundartliche Erklärungen nach Wolfgang Stöckl: Die Mundart zwischen Hausruck und Mondsee, edition Sommerfrische, 2008, ISBN 978 3 902415 12 7

Fußnoten