Gerichtslinde Attersee: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(7 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Gerichtslinde in [[Attersee am Attersee|Attersee]] | [[Bild:Gerichtslinde Attersee.jpg|thumb|Gerichtslinde im Burggraben, Attersee]]Die '''Gerichtslinde''' in [[Attersee am Attersee|Attersee]] ist ein [[Naturdenkmale|Naturdenkmal]]. | ||
ND-Nr.: 383 | ND-Nr.: 383 | ||
== Standort und Beschreibung == | == Standort und Beschreibung == | ||
Die Atterseer Gerichtslinde befindet sich am ehemaligen Burggraben, nahe der [[Pfarrkirche Attersee]]. Zugang wahlweise über einen Steig von der Rückseite des katholischen Friedhofs durch den Burggraben oder über die Hofwies. | Die Atterseer Gerichtslinde befindet sich am ehemaligen Burggraben, nahe der [[Pfarrkirche Attersee]]. Zugang wahlweise über einen Steig von der Rückseite des katholischen Friedhofs durch den Burggraben oder über die Hofwies. | ||
Da der Baum isoliert auf jener Anhöhe steht, konnte er sich ohne Behinderung entfalten und somit einen Stammumfang von 500 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von etwa 30 m erreichen. | Da der Baum isoliert auf jener Anhöhe steht, konnte er sich ohne Behinderung entfalten und somit einen Stammumfang von 500 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von etwa 30 m erreichen. | ||
Der Burggraben geht auf die 885 erstmals urkundlich erwähnte Burg „Atarnhova“ zurück, die im Früh- und Hochmittelalter das weltliche Herrschaftszentrum des [[Attergau]]s bildete. | Der Burggraben geht auf die 885 erstmals urkundlich erwähnte Burg „Atarnhova“ zurück, die im Früh- und Hochmittelalter das weltliche Herrschaftszentrum des [[Attergau]]s bildete. | ||
{{Naturdenkmallink|nd383}} | |||
== Die Linde als Gerichts- und Versammlungsort == | == Die Linde als Gerichts- und Versammlungsort == | ||
Die Linde ist ein in politischer, sozialer und religiöser Hinsicht wichtiger Baum. Im Mittelalter bestand die Pflicht, Gerichtsverhandlungen und Besprechungen von öffentlichem Interesse unter freiem Himmel abzuhalten, meist tat man dies unter dem Schutz von Bäumen, wobei die Linde hierbei überwog (Lück, Heiner: Gerichtsstätten, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Aufl. 2004, 9. Lfg., Sp. 174, zitiert nach: Laudert 1998.). | Die Linde ist ein in politischer, sozialer und religiöser Hinsicht wichtiger Baum. Im Mittelalter bestand die Pflicht, Gerichtsverhandlungen und Besprechungen von öffentlichem Interesse unter freiem Himmel abzuhalten, meist tat man dies unter dem Schutz von Bäumen, wobei die Linde hierbei überwog (Lück, Heiner: Gerichtsstätten, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Aufl. 2004, 9. Lfg., Sp. 174, zitiert nach: Laudert 1998.). | ||
Unter dem Blätterdach der Linde wurden demnach Volksversammlungen und Gerichtstage, Feiern und Feste abgehalten, weil man glaubte, dass der Duft der Lindenblüten die Streithähne sanft, die Richter wohlwollend und die Feiernden fröhlich stimmen würde. Außerdem wurde der Linde eine große Schutzwirkung nachgesagt. Der Name der Jahrhunderte alten Atterseer Gerichtslinde geht wohl auf eine derartige Funktion zurück. Nicht immer jedoch haben solche Linden Grausamkeiten verhindert. Während der Bauernkriege 1625 mussten Bauern unter der Linde auf dem Haushamerfeld um ihr Leben würfeln ([[Frankenburger Würfelspiel]]). | Unter dem Blätterdach der Linde wurden demnach Volksversammlungen und Gerichtstage, Feiern und Feste abgehalten, weil man glaubte, dass der Duft der Lindenblüten die Streithähne sanft, die Richter wohlwollend und die Feiernden fröhlich stimmen würde. Außerdem wurde der Linde eine große Schutzwirkung nachgesagt. Der Name der Jahrhunderte alten Atterseer Gerichtslinde geht wohl auf eine derartige Funktion zurück. Nicht immer jedoch haben solche Linden Grausamkeiten verhindert. Während der Bauernkriege 1625 mussten Bauern unter der Linde auf dem Haushamerfeld um ihr Leben würfeln ([[Frankenburger Würfelspiel]]). | ||
==Siehe auch== | |||
* zu den sogenannten Franzosenlinden - siehe [[Franzosenlinde in Unterach]] | |||
* über die „heilige Linde“ im Christentum - siehe [[Kapellenlinden in Abtsdorf]] | |||
* zur Verwendung der Linde und Lindenprodukten - siehe [[Kapellenlinde Koberg]] | |||
* zur Linde in botanischer Hinsicht - siehe [[Tausendjährige Linde|1000-jährigen Linde]] in St. Georgen im Attergau | |||
* zur Linde in heidnischer Zeit und zur Linde in der Literatur - siehe [[Brunnenlinde in St. Georgen]] | |||
== Literatur == | |||
*siehe gesamte Quellenangabe zu den Naturdenkmalen beim Hauptartikel [[Naturdenkmale]]. | |||
{{Naturdenkmale}} | |||
[[Kategorie:Naturdenkmale]] | [[Kategorie:Naturdenkmale]] | ||
[[Kategorie:Attersee am Attersee]] | [[Kategorie:Attersee am Attersee]] |
Aktuelle Version vom 19. Oktober 2022, 10:02 Uhr
Die Gerichtslinde in Attersee ist ein Naturdenkmal.
ND-Nr.: 383
Standort und Beschreibung
Die Atterseer Gerichtslinde befindet sich am ehemaligen Burggraben, nahe der Pfarrkirche Attersee. Zugang wahlweise über einen Steig von der Rückseite des katholischen Friedhofs durch den Burggraben oder über die Hofwies.
Da der Baum isoliert auf jener Anhöhe steht, konnte er sich ohne Behinderung entfalten und somit einen Stammumfang von 500 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von etwa 30 m erreichen.
Der Burggraben geht auf die 885 erstmals urkundlich erwähnte Burg „Atarnhova“ zurück, die im Früh- und Hochmittelalter das weltliche Herrschaftszentrum des Attergaus bildete.
Die Linde als Gerichts- und Versammlungsort
Die Linde ist ein in politischer, sozialer und religiöser Hinsicht wichtiger Baum. Im Mittelalter bestand die Pflicht, Gerichtsverhandlungen und Besprechungen von öffentlichem Interesse unter freiem Himmel abzuhalten, meist tat man dies unter dem Schutz von Bäumen, wobei die Linde hierbei überwog (Lück, Heiner: Gerichtsstätten, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Aufl. 2004, 9. Lfg., Sp. 174, zitiert nach: Laudert 1998.).
Unter dem Blätterdach der Linde wurden demnach Volksversammlungen und Gerichtstage, Feiern und Feste abgehalten, weil man glaubte, dass der Duft der Lindenblüten die Streithähne sanft, die Richter wohlwollend und die Feiernden fröhlich stimmen würde. Außerdem wurde der Linde eine große Schutzwirkung nachgesagt. Der Name der Jahrhunderte alten Atterseer Gerichtslinde geht wohl auf eine derartige Funktion zurück. Nicht immer jedoch haben solche Linden Grausamkeiten verhindert. Während der Bauernkriege 1625 mussten Bauern unter der Linde auf dem Haushamerfeld um ihr Leben würfeln (Frankenburger Würfelspiel).
Siehe auch
- zu den sogenannten Franzosenlinden - siehe Franzosenlinde in Unterach
- über die „heilige Linde“ im Christentum - siehe Kapellenlinden in Abtsdorf
- zur Verwendung der Linde und Lindenprodukten - siehe Kapellenlinde Koberg
- zur Linde in botanischer Hinsicht - siehe 1000-jährigen Linde in St. Georgen im Attergau
- zur Linde in heidnischer Zeit und zur Linde in der Literatur - siehe Brunnenlinde in St. Georgen
Literatur
- siehe gesamte Quellenangabe zu den Naturdenkmalen beim Hauptartikel Naturdenkmale.