Katastralgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen
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So sollte nun der Reinertrag, der sich aus dem Boden erwirtschaften ließ, für alle in gleichem Maße als Basis für die staatlichen Abgaben herangezogen werden.<br />Der Franziszeische Kataster ist nach den Katastralgemeinden (meist mit KG abgekürzt) gegliedert. Er besteht aus einem schriftlichen Teil und zwei Kartenwerken <br /> | So sollte nun der Reinertrag, der sich aus dem Boden erwirtschaften ließ, für alle in gleichem Maße als Basis für die staatlichen Abgaben herangezogen werden.<br />Der Franziszeische Kataster ist nach den Katastralgemeinden (meist mit KG abgekürzt) gegliedert. Er besteht aus einem schriftlichen Teil und zwei Kartenwerken. <br /> | ||
Die Ortschaften und die dazugehörigen Gründe (meist eines Teiles) einer Gemeinde sind in diesem Kataster aufgezeichnet. | Die Ortschaften und die dazugehörigen Gründe (meist eines Teiles) einer Gemeinde sind in diesem Kataster aufgezeichnet. | ||
Im Jahr 1834 wurde auf Grund dieses Katasters ein „Schätzungs-Eloborat“ erstellt, welche die Grundlage der Besteuerung der Landwirtschaft darstellt. | Im Jahr 1834 wurde auf Grund dieses Katasters ein „Schätzungs-Eloborat“ erstellt, welche die Grundlage der Besteuerung der Landwirtschaft darstellt. | ||
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*[http://de.wikipedia.org/wiki/Katastralgemeinde Wikipedia: Katastralgemeinden] | *[http://de.wikipedia.org/wiki/Katastralgemeinde Wikipedia: Katastralgemeinden] | ||
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[[Kategorie:Katastralgemeinden]] | [[Kategorie:Katastralgemeinden| Katastralgemeinde]] |
Aktuelle Version vom 21. Oktober 2022, 19:39 Uhr
Der Begriff Katastralgemeinde bezeichnet die kleinste räumliche Verwaltungseinheit in Österreich.
Geschichte
Mit dem Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 stellte Kaiser Franz I. die Besteuerung auf ganz neue Grundlagen.
So sollte nun der Reinertrag, der sich aus dem Boden erwirtschaften ließ, für alle in gleichem Maße als Basis für die staatlichen Abgaben herangezogen werden.
Der Franziszeische Kataster ist nach den Katastralgemeinden (meist mit KG abgekürzt) gegliedert. Er besteht aus einem schriftlichen Teil und zwei Kartenwerken.
Die Ortschaften und die dazugehörigen Gründe (meist eines Teiles) einer Gemeinde sind in diesem Kataster aufgezeichnet.
Im Jahr 1834 wurde auf Grund dieses Katasters ein „Schätzungs-Eloborat“ erstellt, welche die Grundlage der Besteuerung der Landwirtschaft darstellt.
Heute wird die Katastralgemeinde in Österreich im Vermessungsgesetz § 7 geregelt. Sie entsprechen dem Geltungsbereich des jeweiligen Grundbuchs.
In Österreich gibt es kein „gemeindefreies Gebiet“, jede Fläche des Staatsgebiets gehört einer Gemeinde und auch einer Katastralgemeinde an. Am 1. Jänner 2003 gab es in Österreich 7853 Katastralgemeinden.
Die Katastalgemeinden im Attergau
- Die Gemeinde Attersee am Attersee besteht aus der
- KG Abtsdorf und der
- KG Attersee.
- Die Gemeinde Aurach am Hongar besteht aus der
- KG Aurach und der
- KG Hainbach.
- Die Gemeinde Berg im Attergau besteht aus der
- KG Berg und der
- KG Eggenberg (bis 1938 auch eigene Gemeinde)
- Die Gemeinde Gampern besteht aus
- KG Baumgarting, der
- KG Bierbaum und der
- KG Gampern.
- Die Gemeinde Nußdorf am Attersee besteht aus der
- KG Lichtenbuch (bis 1938 auch eigene Gemeinde) und der
- KG Nußdorf.
- Die Gemeinde Schörfling am Attersee besteht aus der
- KG Kammer und der
- KG Fantaberg.
- Die Gemeinde Seewalchen am Attersee besteht aus der
- KG Seewalchen und der
- KG Litzlberg.
- Die Gemeinde St. Georgen im Attergau besteht aus der KG St. Georgen.
- Die Gemeinde Steinbach am Attersee besteht aus der KG Steinbach.
- Die Gemeinde Straß im Attergau besteht aus der
- KG Pabing (bis 1938 auch eigene Gemeinde), der
- KG Straß, und der
- KG Wildenhag.
- Die Gemeinde Unterach am Attersee besteht aus der
- KG Au und der
- KG Unterach.
- Die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau besteht aus der
- KG Weißenkirchen und der
- KG Freudenthal.
- Die Gemeinde Weyregg am Attersee besteht aus KG Weyregg.