Zwei Linden beim Lindenhof: Unterschied zwischen den Versionen
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==Siehe auch== | |||
* Linde als Gerichts- und Versammlungsort - siehe [[Gerichtslinde Attersee]] | |||
* über die „heilige Linde“ im Christentum - siehe [[Kapellenlinden in Abtsdorf]] | |||
* zu den sogenannten Franzosenlinden - siehe [[Franzosenlinde in Unterach]] | |||
* zur Linde in botanischer Hinsicht - siehe [[Tausendjährige Linde|1000-jährigen Linde]] in St. Georgen im Attergau | |||
* zur Linde in heidnischer Zeit und zur Linde in der Literatur - siehe [[Brunnenlinde in St. Georgen]] | |||
* zur Verwendung der Linde und Lindenprodukte - siehe [[Kapellenlinde Koberg]]. | |||
== Quellen == | |||
*siehe gesamte Quellenangabe zu den Naturdenkmalen beim Hauptartikel [[Naturdenkmale]]. | |||
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Aktuelle Version vom 20. Oktober 2022, 17:26 Uhr
Die zwei Linden beim Lindenhof in St. Georgen im Attergau sind Naturdenkmale.
ND-Nr.: 013
Standort und Beschreibung
Die beiden Linden flankieren die Einfahrt zum Lindenhof, Attergaustraße 74, haben einen Umfang von 370 bzw. 520 cm, eine Höhe von etwa 30 m und ein Alter von ca. 250 Jahren.
Siehe auch
- Linde als Gerichts- und Versammlungsort - siehe Gerichtslinde Attersee
- über die „heilige Linde“ im Christentum - siehe Kapellenlinden in Abtsdorf
- zu den sogenannten Franzosenlinden - siehe Franzosenlinde in Unterach
- zur Linde in botanischer Hinsicht - siehe 1000-jährigen Linde in St. Georgen im Attergau
- zur Linde in heidnischer Zeit und zur Linde in der Literatur - siehe Brunnenlinde in St. Georgen
- zur Verwendung der Linde und Lindenprodukte - siehe Kapellenlinde Koberg.
Quellen
- siehe gesamte Quellenangabe zu den Naturdenkmalen beim Hauptartikel Naturdenkmale.