Pflegegericht: Unterschied zwischen den Versionen
Mosaik (Diskussion | Beiträge) K (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Pflegegerichte''' (auch ''Pfleggerichte'') waren Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis frühen 19. Jahrhundert. ==Allgemeines== Alle Menschen …“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
''' | Ein '''Pflegegericht''' (auch ''Pfleggericht'') war eine Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert. | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
==Pflegegerichte im Attergau== | ==Pflegegerichte im Attergau== | ||
* [[Schloss Kogl|Kogl]] ( | * [[Schloss Kogl|Kogl]] (1581) | ||
==Quellen== | ==Quellen== |
Aktuelle Version vom 14. April 2011, 19:03 Uhr
Ein Pflegegericht (auch Pfleggericht) war eine Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert.
Allgemeines
Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen waren auch Sitz eines Land- oder Pflegegerichts, manchmal auch eines Urbaramtes. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem Pfleger, dem leitenden Beamten.
Pflegegerichte im Attergau
- Kogl (1581)
Quellen
- 900 Jahre Festung Hohensalzburg, Landesfest 4. bis 12. Juni 1977, Schriftenreihe des Landespressebüros Salzburg, 1977
- Artikel im Salzburgwiki, hier vom dortigen Urheber Peter Krackowizer zur Verfügung gestellt