Katastralgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Gemeinde [[Berg im Attergau]] besteht aus der
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** [[Katastralgemeinde Berg| KG Berg]] und der  
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** KG Eggenberg (bis 1938 auch eigene Gemeinde)
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* Die Gemeinde [[Gampern]] besteht aus  
* Die Gemeinde [[Gampern]] besteht aus  
** KG Baumgarting, der
** KG Baumgarting, der

Version vom 25. Juni 2012, 14:49 Uhr

Der Begriff Katastralgemeinde bezeichnet die kleinste räumliche Verwaltungseinheit in Österreich.

Geschichte

Mit dem Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 stellte Kaiser Franz I. die Besteuerung auf ganz neue Grundlagen.
So sollte nun der Reinertrag, der sich aus dem Boden erwirtschaften ließ, für alle in gleichem Maße als Basis für die staatlichen Abgaben herangezogen werden.
Der Franziszeische Kataster ist nach den Katastralgemeinden (meist mit KG abgekürzt) gegliedert. Er besteht aus einem schriftlichen Teil und zwei Kartenwerken
. Die Ortschaften und die dazugehörigen Gründe (meist eines Teiles) einer Gemeinde sind in diesem Kataster aufgezeichnet. Im Jahr 1834 wurde auf Grund dieses Katasters ein „Schätzungs-Eloborat“ erstellt, welche die Grundlage der Besteuerung der Landwirtschaft darstellt.

Heute wird die Katastralgemeinde in Österreich im Vermessungsgesetz § 7 geregelt. Sie entsprechen dem Geltungsbereich des jeweiligen Grundbuchs.

In Österreich gibt es kein „gemeindefreies Gebiet“, jede Fläche des Staatsgebiets gehört einer Gemeinde und auch einer Katastralgemeinde an. Am 1. Jänner 2003 gab es in Österreich 7853 Katastralgemeinden.

Die Katastalgemeinden im Attergau

Quellen