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'''Besitzverhältnisse - 1782 '''
'''Besitzverhältnisse - 1782 '''
* Frage: Wem gehörten die Häuser von Aurach?


 
Verzeichnis im Bezirksgericht Vöcklabruck - Grundherrschaft Hauptseite 157
Mit dem Untertanenpatent vom 1. November 1781 sind wesentliche Veränderungen eingetreten:
*Grundbuch Herrschaft Seeling III - Amt Aurach - Index 1-115
* Die Bauern durften ihren Wohnort frei wechseln, sie duften ohne Bewilligung ihres Grundherrn heiraten, und sie durften einen Beruf ergreifen.
* Der Kaiser schrieb vor, dass jeder Bauer von seinem Bruttoeinkommen 70 Prozent für sich behalten und nur 17 Prozent als Robotablösung dem Grundherrn und 13 Prozent als Steuer dem Staat abliefern sollte (Steuerdekret vom 10. Februar 1789).

Version vom 10. November 2024, 12:37 Uhr

Besitzverhältnisse - 1782

Verzeichnis im Bezirksgericht Vöcklabruck - Grundherrschaft Hauptseite 157

  • Grundbuch Herrschaft Seeling III - Amt Aurach - Index 1-115