Attersee-Fischereiordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Mosaik (Diskussion | Beiträge) K (+ {{Quellenangabe}}) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''{{PAGENAME}}''' gibt Auskunft über rechtliche Fragen in der Fischerei. | {{Quellenangabe}}Die '''{{PAGENAME}}''' gibt Auskunft über rechtliche Fragen in der Fischerei. | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* [http://www.fischen-am-attersee.at Fischereirevier Attersee] | * [http://www.fischen-am-attersee.at Fischereirevier Attersee] | ||
[[Kategorie:Attersee]] | [[Kategorie:Attersee]] | ||
[[Kategorie:Fischerei]] | [[Kategorie:Fischerei]] |
Version vom 13. September 2010, 18:43 Uhr
|
Die Attersee-Fischereiordnung gibt Auskunft über rechtliche Fragen in der Fischerei.
Allgemeines
Das Oberösterreichische Fischereigesetz regelt insbesondere den Inhalt des Fischereirechts und seine Ausübung, die Zuweisung von Fischereirechten, die Arten der Fischwässer, die Eintragung in das öffentliche Fischereibuch, fischereiwirtschaftliche Maßnahmen wie Bewirtschaftung, Besatz, Überfischung, Aussetzen von nicht heimischen Wassertieren und die Fischereiordnungen.
Weiters enthält es Bestimmungen über die Fischerlegitimationen (Fischerkarte, Fischergastkarte und Lizenz), den Fischereischutz, die Benützung fremder Grundstücke und die Interessenvertretung der Fischerei. Die Ausübung des Fischfangs hat unter Einhaltung der Schonzeiten und Mindestfangmaße zu erfolgen. Im Sinn der Weidgerechtigkeit sind bestimmte Vorrichtungen und Fangmittel wie insbesondere Sprengstoff, Gifte, elektrischer Strom, das Stechen und das Verwenden künstlicher Lichtquellen verboten.
Das Fischereirevier Attersee hat eine besondere Stellung und wird sowohl von Berufsfischern wie auch von Hobbyfischern sehr geschätzt.