Besitzverhältnisse in Aurach 1782: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die Bauern durften ihren Wohnort frei wechseln, sie duften ohne Bewilligung ihres Grundherrn heiraten, und sie durften einen Beruf ergreifen. | * Die Bauern durften ihren Wohnort frei wechseln, sie duften ohne Bewilligung ihres Grundherrn heiraten, und sie durften einen Beruf ergreifen. | ||
* Der Kaiser schrieb vor, dass jeder Bauer von seinem Bruttoeinkommen 70 Prozent für sich behalten und nur 17 Prozent als Robotablösung dem Grundherrn und 13 Prozent als Steuer dem Staat abliefern sollte (Steuerdekret vom 10. Februar 1789). | * Der Kaiser schrieb vor, dass jeder Bauer von seinem Bruttoeinkommen 70 Prozent für sich behalten und nur 17 Prozent als Robotablösung dem Grundherrn und 13 Prozent als Steuer dem Staat abliefern sollte (Steuerdekret vom 10. Februar 1789). | ||
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Version vom 26. Dezember 2025, 21:16 Uhr
Besitzverhältnisse - 1782
- Frage: Wem gehörten die Häuser von Aurach?
1782 - Aufhebung der Leibeigenschaft durch Kaiser Josef II (1765 - 1790). Zu diesem Zeitpunkt gab es in Aurach rund 166 Häuser, deren Besitz sich auf die verschiedenen Herrschaften und Klöster (Kirche) verteilte.
- Nach der Beschreibung der einzelnen Ortschaften konnte eine Übersicht dazu geschaffen werden.
| Anzahl Häuser | Besitzer | %-Anteil |
|---|---|---|
| 67 | Kammer | 40 % |
| 42 | Kloster Asbach - Seeling Amthof Aurach | 25 % |
| 15 | Puchheim | 9 % |
| 14 | Litzlberg | 9 % |
| 10 | Regau | 6 % |
| 10 | Amt Schörfling | 6 % |
| 3 | Vöcklabruck-Pfarrhof | 2 % |
| 5 | Sonstige (Wagrain, Walchen) | 3 % |
| 166 | Gesamt | 100 % |
Mit dem Untertanenpatent vom 1. November 1781 sind wesentliche Veränderungen eingetreten:
- Die Bauern durften ihren Wohnort frei wechseln, sie duften ohne Bewilligung ihres Grundherrn heiraten, und sie durften einen Beruf ergreifen.
- Der Kaiser schrieb vor, dass jeder Bauer von seinem Bruttoeinkommen 70 Prozent für sich behalten und nur 17 Prozent als Robotablösung dem Grundherrn und 13 Prozent als Steuer dem Staat abliefern sollte (Steuerdekret vom 10. Februar 1789).
Quelle
- Doris-Urmappe
- zusammengestellt von Hermann Eder