Jagdgenossenschaft Aurach: Unterschied zwischen den Versionen

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Christoph Khevenhüller erlaubte 1618 seinem Oberpfleger Grünpacher, einige Meilen um die Schlösser Wildschweine und Hirsche zu jagen. Nach dem Landgerichtstaiding von Kammer aus der ersten Hälfte des 16. Jht. stand es den Bauern frei, Bären, Wölfe und Wildschweine zu erlegen. Kopf und rechte Pranke musste der Herrschaft Kammer abgeliefert werden. (Aus "Vöcklabruck und der Attergau" von Dr. Alois Zauner.)
Christoph Khevenhüller erlaubte 1618 seinem Oberpfleger Grünpacher, einige Meilen um die Schlösser Wildschweine und Hirsche zu jagen. Nach dem Landgerichtstaiding von Kammer aus der ersten Hälfte des 16. Jht. stand es den Bauern frei, Bären, Wölfe und Wildschweine zu erlegen. Kopf und rechte Pranke musste der Herrschaft Kammer abgeliefert werden. (Aus "Vöcklabruck und der Attergau" von Dr. Alois Zauner.)
*Mit dem Jagdpatent von 1849 gemäß Verordnung des k. k. Ministeriums des Inneren von 1852 wurde das Jagdrecht durch die Gemeinde verpachtet. Aus den Kasssenbüchern der Gemeinde geht hervor, dass im Jahre 1881 die Herrschaften Kammer und Wagrain das Jagdrecht um 253 Fl. innehatten. 1886 scheint eine Ida v. Horvath in Kammer auf (150 Fl.), unter der bereits Matthias Fellinger (geb. 1871) die Jagd ausübte und ein Sequester Franz Geist, Kammer (225 Fl.).
*Mit dem Jagdpatent von 1849 gemäß Verordnung des k. k. Ministeriums des Inneren von 1852 wurde das Jagdrecht durch die Gemeinde verpachtet. Aus den Kasssenbüchern der Gemeinde geht hervor, dass im Jahre 1881 die Herrschaften Kammer und Wagrain das Jagdrecht um 253 Fl. innehatten. 1886 scheint eine Ida v. Horvath in Kammer auf (150 Fl.), unter der bereits Matthias Fellinger (geb. 1871) die Jagd ausübte und ein Sequester Franz Geist, Kammer (225 Fl.).
* '''[[Jagdgenossenschaft Aurach]]'''
*Erst aus dem Jahre 1893 ist das Protokoll über die Verpachtung des Jagdrechtes der Gemeinde Aurach vorhanden. Mit der Jagdgesetznovelle aus dem Jahre 1964 wurde das Recht der Verpachtung dem Jagdausschuss (6 Vertreter der Grundbesitzer und 3 Vertreter der Gemeinde) übertragen.
*Erst aus dem Jahre 1893 ist das Protokoll über die Verpachtung des Jagdrechtes der Gemeinde Aurach vorhanden. Mit der Jagdgesetznovelle aus dem Jahre 1964 wurde das Recht der Verpachtung dem Jagdausschuss (6 Vertreter der Grundbesitzer und 3 Vertreter der Gemeinde) übertragen.
*'''[[Jagdgebiet]]'''
*'''[[Jagdgebiet]]'''

Version vom 20. September 2022, 08:26 Uhr

Jagd

Die Jagd galt im 16. Jhdt. immer noch als ein ausschließlich adeliges Vergnügen, wobei man nach Dr. Zauner zwischen Wildbann (das Recht, Wildschweine, Bären, Hirsche, Gemsen und Rehe zu jagen) und Reisgejaid (Jagd auf Füchse, Hasen, Fasane, Rebhühner usw.) unterschied. Der Wildbann, der zum Landgericht Kammer gehörte, deckte sich mit den Grenzen dieses Landgerichtes. Die Herrschaft Kammer besaß eine Jagdhube, bei der die Jagden ihren Ausgang nahmen. Die Bauern auf dieser Hube mussten Jäger und Hunde versorgen.

  • Bei der Verpfändung der Attegauherrschafen an Wolfgang v. Polheim im Jahre 1499 behielt sich König Maximilian die Jagd selber vor. In einem Gedenkbuch ließ er notieren, dass es in der Herrschaft Kogl Gemsen, Bären und Wildschweine gäbe.

Christoph Khevenhüller erlaubte 1618 seinem Oberpfleger Grünpacher, einige Meilen um die Schlösser Wildschweine und Hirsche zu jagen. Nach dem Landgerichtstaiding von Kammer aus der ersten Hälfte des 16. Jht. stand es den Bauern frei, Bären, Wölfe und Wildschweine zu erlegen. Kopf und rechte Pranke musste der Herrschaft Kammer abgeliefert werden. (Aus "Vöcklabruck und der Attergau" von Dr. Alois Zauner.)

  • Mit dem Jagdpatent von 1849 gemäß Verordnung des k. k. Ministeriums des Inneren von 1852 wurde das Jagdrecht durch die Gemeinde verpachtet. Aus den Kasssenbüchern der Gemeinde geht hervor, dass im Jahre 1881 die Herrschaften Kammer und Wagrain das Jagdrecht um 253 Fl. innehatten. 1886 scheint eine Ida v. Horvath in Kammer auf (150 Fl.), unter der bereits Matthias Fellinger (geb. 1871) die Jagd ausübte und ein Sequester Franz Geist, Kammer (225 Fl.).
  • Erst aus dem Jahre 1893 ist das Protokoll über die Verpachtung des Jagdrechtes der Gemeinde Aurach vorhanden. Mit der Jagdgesetznovelle aus dem Jahre 1964 wurde das Recht der Verpachtung dem Jagdausschuss (6 Vertreter der Grundbesitzer und 3 Vertreter der Gemeinde) übertragen.
  • Jagdgebiet

Das Jagdgebiet umfasst:

  • 1. das Gemeindegebiet (2.475 ha 9a 63m2) ausgenommen:
  • 2. Eigenjagdgebiet d. Stiftes Schlägl (428 ha 45 a 81 m2
  • 3. Eigenjagdgebiet der Österr. Bundesforste (284 ha 89 a 74 m2)
  • Zu diesen Eigenjagdgebieten gehören auch kleinere Flächen privater Grundbesitzer (z.B. Hongar) als Enklaven.

Zur Lage des Reviers und dem Wildbestand:

  • Im Genossenschafsevier Aurach, vom Hongarrücken über den Schimpl-Gupf bis zu den bewaldeten Flachen Rücken in Illingbuch reichen, überwiegt das Rehwild. Im Jahre 1970 weist der Abschussplan noch 3 Stück Hochwild auf, was durchaus realistisch war, wenn man die nachfolgende Aufstellung über den Abschuss von Hochwild (Wechselwild) betrachtet:
Jagdperiode P ä c h t e r Jagdpacht
1893-1898 Alois Willinger, Vöcklabruck, Wildbrethändler 170 Fl.
1898-1904 Peter Scherndl, Halbmoos 180 Fl.
1904-1910 Peter Scherndl, Halbmoos 360 Fl.
1910-1916 Peter Scherndl, Halbmoos 400 Kr.
1916-1922 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 450 Kr.
1922-1928 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 300.000 Kr.
1928-1934 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 600 S
1934-1940 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 600 S
1940-1941 Josef Stockinger, Gastwirt, Vöcklabruck 500 RM
1941-1943 Franz Schuster, Jetzing 17
1943-1949 Franz Schuster, Jetzing 17
1949-1955 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 2.600 S
1955-1961 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 7.000 S
1961-1967 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 8.000 S
1967-1973 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 12.000 S
1973-1979 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 25.000 S
1979-1985 Matthias Fellinger, Illingbuch 13 40.000 S

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